Meine Leistungen

Als von der Landwirtschaftskammer Rheinland–Pfalz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin ich ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um die Bewertung (Taxation) von landwirtschaftlichen Unternehmen (Boden, Gebäude, Inventar, Maschinen, Tiere, Leistungen, Rechte). Gerne erstelle ich für Sie bei den folgenden privaten oder öffentlichen Bewertungsanlässen Gutachten, Stellungnahmen oder auch Schiedsgutachten:
Kauf / Verkauf / Zwangsversteigerung (Ganze Betriebe, Boden, Gebäude)
Bei ihren unternehmerischen Entscheidungen unterstützen sie meine Bewertungen und Beurteilungen (Verkehrswert, Ertragswert)
Pacht / Verpachtung
Beurteilung des Pachtentgelts für ganze Betriebe oder Teilbereiche (Boden, Wirtschaftsgebäude, Inventar)
Bewertung der Pächterinvestitionen am Ende der Pachtzeit
Inventarbewertung am Anfang und/oder am Ende der Pachtzeit
Feststellung des Wertes des Pachtrechts
Bestandsaufnahme des Pachtobjekts bei der Übergabe am Anfang und am Ende der Pachtzeit
Beleihung, Insolvenz
Ich erstelle für Sie Vermögens–, Liquiditäts–, und Verbindlichkeitenstatus und nehme auch erfolgsorientierte Bewertungen auf der Basis des Jahresabschlusses vor.
Schadensfälle
Schadensersatzermittlung für alle in landwirtschaftlichen Unternehmen auftretenden Schadensfälle.
Öffentliche Eingriffe und Eingriffe Dritter
Berechnung der Entschädigung z.B. für Landentzug, Nutzungsauflagen, Leitungstrassen, Immissionen etc.
Hierbei nehme ich auch die Beurteilung einer evtl. vorliegenden Existenzgefährdung vor.
Steuerliche Bewertung
Bewertungen bei Entnahmen ins Privatvermögen oder bei der Betriebsaufgabe.
Familienrechtliche Auseinandersetzungen
Ehescheidung:
Feststellung des Zugewinns oder im Fall von Gütergemeinschaft die Ermittlung des aufzuteilenden Vermögenswertes.
Ich ermittle den Einkommensbeitrag des landwirtschaftlichen Betriebes zum Nettoeinkommen im Rahmen der Festlegung von Unterhaltsleistungen für Ehegatten und Kinder.
Erbauseinandersetzung:
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Sondererbrechts prüfe ich für Sie die Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes.
Auch bei der Hofübergabe beurteile ich für Sie die angemessene Höhe der Abfindung der weichenden Erben und der Altenteilsleistung.
Bauen im Außenbereich
Überprüfung der Voraussetzungen für die Privilegierung nach § 35 BauGB
